Dichtigkeitsprüfung

Seit der Novellierung des Landeswassergesetzes 2007 ist jeder private Grundstückseigentümer oder Hausbesitzer verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2015 eine Dichtheitsprüfung seiner Abwasserleitungen von einem zertifizierten Sachkundigen durchführen zu lassen.

 

Henrik Albrecht ist zertifizierter Sachkundiger für Dichtheitsprüfungen an Abwasserleitungen laut Paragraph 61 Landeswassergesetz - NRW und eingetragen in der Landesliste.

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